Satzung des Partnerschaftsverein Schorndorf e.V.
in der Fassung vom 30.06.2017

§1 Name und Sitz

Der Verein heißt Partnerschaftsverein - Verein zur Förderung der internationalen Partnerschaften Schorndorfs. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Schorndorf eingetragen. Sitz, Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Schorndorf. 

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des Partnerschaftsverein am 26. Mai 1981 angenommen. Änderungen (§§ 1, 5, 7.2, 7.7, 8.1.3, 8.2, 9.1, 11.2) wurden auf der ordentlichen MV vom 12.6.15 beschlossen. Weitere Änderungen (§§ 2.1, 2.2, 11.4) wurden auf der MV vom 30.6.2017 beschlossen.